Selbsterfahrung & Supervision

Wien & Wr. Neustadt

Selbsterfahrung

  • Soziales Kompetenztraining: 

SKT kann ein wesentliches Element in der klinisch-psychologischen Behandlung sein: sowohl im Gruppen- als auch im Einzelsetting. Dabei kann es erforderlich sein, zu Übungszwecken die Praxisräumlichkeiten zu verlassen und soziale Fertigkeiten im unmittelbaren Handeln zu trainieren. In vielen Fällen erzeugt dies unangenehme Emotionen, denen besondere Beachtung in der psychologischen Arbeit geschenkt werden sollte.

Aber wie ergeht es uns selbst, sich in solche Situationen zu begeben und ähnliche Emotionen zu erleben? In dieser Gruppenselbsterfahrung werden wir theoretische Elemente mit dem eigenen Handeln verknüpfen und entstehende Kognitionen, Körperempfindungen als auch Emotionen reflektieren.

Individuelle Terminvereinbarung vorzugsweise an einem Wochenendtag ganztägig mit einer Gruppengröße von mindestens 4 bis maximal 6 Personen.

Einheiten & Kosten: 

9:00 - 16:30 = 8 Einheiten: € 160,--/Person

9:00 - 18:15 = 10 Einheiten: € 200,--/Person

Supervision

  • Für Klinische- und GesundheitspsychologInnen in Ausbildung:

Die Supervision ist im Einzel- oder (Klein-)Gruppensetting möglich. Gerne können auch geblockte Termine angeboten werden.

Im Einzel belaufen sich die Kosten auf € 70,--, in der Gruppe auf € 25,-- pro Person & Einheit ab mindestens 4 Personen.

  • Für Berufsgruppen im Sozialbereich:

Supervision ist eine Form der Beratung für MitarbeiterInnen, in der es darum geht, eigenes berufliches Handeln, innere Einstellungen zur Arbeit als auch auftretende Problemstellungen (inhaltlich oder im Kollegium) gemeinsam zu reflektieren und idealerweise neue Betrachtungsweisen zu schaffen.

Als eingetragene Klinische- und Gesundheitspsychologin verfüge ich über die Berechtigung für Berufsgruppen im Sozialbereich (Krankenpfleger/-Schwestern, ÄrztInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, etc.) Supervision anzubieten.

Eine Einheit dauert 45 Minuten und kostet € 80,--. Diese Kosten können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Es gibt keine Erstattung über die Krankenkasse, allerdings bieten manche Dienstgeber eine Kostenübernahme an.